Kosten der 24-Stunden-Pflege zu Hause
Die Kostenfrage ist für die meisten Familien der entscheidende Punkt. Wir glauben an volle Transparenz: Alle Preise, alle Förderungen, alle Rechenbeispiele — offen kommuniziert, ohne Kleingedrucktes.
Die Kosten auf einen Blick
- Brutto-Monatskosten: ab 3.200 €, typischerweise 3.200 € – 3.500 €
- Einmalige An-/Abreise: je 100 € pro Wechsel
- Freie Kost und Logis für die Pflegekraft (eigenes Zimmer, gemeinsame Nutzung von Bad und Küche)
- Feiertagszuschläge an ausgewählten Tagen (vorab transparent)
- Effektiver Eigenanteil nach Pflegegeld, Entlastungsbudget und Steuervorteil: ab ca. 1.800 €/Monat
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Was kostet eine 24-Stunden-Pflegekraft im Monat?
Es gibt keine Pauschalkosten, die für alle Familien gleich gelten. Der monatliche Preis setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen:
- Umfang und Komplexität des Pflegebedarfs (von gesellschaftlicher Begleitung bis komplexer Grundpflege mit Transfer)
- Anzahl der zu betreuenden Personen im Haushalt
- Pflegegrad der betreuten Person
- Deutschkenntnisse der Pflegekraft (Grundkenntnisse, mittel, sehr gut)
- Besondere Anforderungen wie Demenzerfahrung, Nachteinsätze, Führerschein
- Mobilität der pflegebedürftigen Person (bettlägerig, Rollator, selbstständig)
Im Angebot enthalten sind: Lohn der Pflegekraft, Sozialabgaben in Polen, Kranken-/Unfall-/Rentenversicherung, Agenturgebühren, deutscher Ansprechpartner während der gesamten Betreuungsdauer.
Drei Beispiel-Betreuungssituationen
Basis-Betreuung — gesellschaftliche Begleitung
Typische Situation: Alleinlebende Person mit beginnender Demenz, leichter Mobilitätseinschränkung (Rollator, Gehstock), ohne Inkontinenz.
Pflegekraft: Erste Betreuungserfahrung, Grundkenntnisse Deutsch.
Monatliche Kosten: ab ca. 3.200 €
Erweiterte Betreuung — Mobilisierung und Grundpflege
Typische Situation: Eingeschränkte Mobilität, leichte Demenz, leichte Inkontinenz, gelegentlich zweite Person im Haushalt ohne eigenen Pflegebedarf.
Pflegekraft: Umfassende Betreuungserfahrung, mittlere Deutschkenntnisse, Demenzerfahrung.
Monatliche Kosten: ab ca. 3.150 €
Komplexe Betreuung — Transfer, Demenz, Nachteinsätze
Typische Situation: Fortgeschrittene Demenz, Transfer in den Rollstuhl notwendig, regelmäßige Nachteinsätze.
Pflegekraft: Mehrjährige Erfahrung, gute Deutschkenntnisse, spezialisierte Demenzbetreuung.
Monatliche Kosten: ab ca. 3.400 €
Sonderfall: Zwei pflegebedürftige Personen im Haushalt
Wenn beide Partner Pflegebedarf haben, rechnen wir einen festen Tagessatz von 120 € — das entspricht etwa 3.600 € pro Monat. Dafür werden beide Personen gemeinsam von derselben Pflegekraft betreut.
Der große Vorteil: Pflegegeld, Entlastungsbudget und Steuervorteil fallen für jede Person getrennt an. Bei zwei Personen mit Pflegegrad 3 sieht die Rechnung zum Beispiel so aus:
| Position | Person 1 | Person 2 | Summe |
|---|---|---|---|
| Bruttokosten (gemeinsam) | 3.600 € | ||
| – Pflegegeld (PG 3) | –599 € | –599 € | –1.198 € |
| – Entlastungsbudget | –294,92 € | –294,92 € | –589,84 € |
| – Steuervorteil § 35a EStG | –333 € | –333 € | –666 € |
| Effektive Monatskosten | 1.146,16 € | ||
Damit liegt der Eigenanteil für ein gepflegtes Ehepaar oft unter dem, was eine Einzelperson zahlt — mathematisch bedingt durch die doppelten Förderbeträge bei nur moderat höherem Brutto.
Was senkt die Kosten? Pflegegeld, Entlastungsbudget und Steuervorteile
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der 24-Stunden-Pflege nicht direkt. Aber es gibt drei entscheidende Hebel, um die monatliche Belastung erheblich zu reduzieren:
1. Pflegegeld (ab Pflegegrad 2)
Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Personen monatlich, wenn sie zu Hause versorgt werden und keinen ambulanten Pflegedienst mit Pflegesachleistung in Anspruch nehmen.
| Pflegegrad | Pflegegeld monatlich (2026) |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld (nur Entlastungsbetrag) |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
2. Entlastungsbudget — neu ab 1. Juli 2025
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es das neue gemeinsame Entlastungsbudget: Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege werden zu einem Jahresbetrag von 3.539 € zusammengelegt (ab Pflegegrad 2). Dieser Betrag kann anteilig für die 24-Stunden-Pflege genutzt werden — monatlich rund 295 €.
3. Steuerliche Absetzbarkeit nach § 35a EStG
Die 24-Stunden-Pflege gilt als haushaltsnahe Dienstleistung. 20 % der Kosten, maximal 4.000 € jährlich, können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden — das entspricht einer monatlichen Entlastung von bis zu 333 €.
Effektive monatliche Kosten — Rechenbeispiel Pflegegrad 3
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bruttokosten der Pflegekraft pro Monat | 3.200 € |
| – Pflegegeld bei Pflegegrad 3 | –599 € |
| – Entlastungsbudget (monatlich anteilig, 3.539 €/Jahr) | –295 € |
| – Steuervorteil (bis 4.000 €/Jahr, monatlich anteilig) | –333 € |
| Effektive monatliche Kosten | 1.973 € |
Das sind rund 38 % weniger als die Bruttokosten. Für viele Familien wird dadurch aus einer scheinbar unerreichbaren Lösung eine finanziell tragfähige Alternative zum Pflegeheim.
Kosten je Pflegegrad
Da sich Pflegegeld und mögliche Förderungen je nach Pflegegrad unterscheiden, haben wir für jeden Grad eine eigene Kostenübersicht erstellt:
- Pflegegrad 2 — Kosten & Förderungen
- Pflegegrad 3 — Kosten & Förderungen
- Pflegegrad 4 — Kosten & Förderungen
- Pflegegrad 5 — Kosten & Förderungen
Unser Kostenrechner
Sie möchten Ihre persönlichen monatlichen Kosten berechnen? Unser Online-Rechner berücksichtigt Ihren Pflegegrad, die genutzten Förderungen und die Qualifikation der Pflegekraft.
Was ist nicht im Preis enthalten?
- Anreise und Abreise — je 100 € pro Wechsel (die Pflegekraft reist aus Polen an und zurück)
- Feiertagszuschläge an ausgewählten Feiertagen — Liste erhalten Sie mit dem Angebot
- Freie Kost und Logis — die Pflegekraft wohnt und isst im Haushalt der betreuten Person
- Nachteinsätze (regelmäßige nächtliche Versorgung) — falls erforderlich, wird dies im Vertrag gesondert geregelt
Alle diese Punkte werden vor Vertragsschluss offengelegt. Es gibt keine nachträglichen Überraschungen.
Vergleich: 24-Stunden-Pflege vs. Pflegeheim vs. selbstständige deutsche Pflegekraft
| Option | Monatliche Brutto-Kosten | Rund-um-die-Uhr-Präsenz | Eigenes Zuhause |
|---|---|---|---|
| 24-Stunden-Pflege (polnische Pflegekraft) | ab 3.200 € | ✓ | ✓ |
| Pflegeheim (Eigenanteil) | 2.300 € – 4.100 € (je Bundesland) | ✓ | — |
| Selbstständige deutsche Pflegekraft | 10.000 € – 11.000 € | Meist nicht 24/7 | ✓ |
| Ambulanter Pflegedienst | 1.500 € – 3.000 € je nach Pflegegrad | — (stundenweise) | ✓ |
Häufige Fragen zu den Kosten
Ab wann gilt der monatliche Preis?
Ab dem ersten Einsatztag der Pflegekraft bei Ihnen zu Hause. Die einmaligen Anreisekosten werden separat in Rechnung gestellt.
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?
Nein. Unsere Verträge sind jederzeit kündbar.
Wer zahlt die Rentenversicherung der Pflegekraft?
Das übernimmt das polnische Partnerunternehmen, bei dem die Pflegekraft angestellt ist. Für Sie fallen keine Arbeitgeberpflichten an.
Muss ich das Pflegegeld umleiten?
Nein. Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden — auch zur Finanzierung der 24-Stunden-Pflege.
Gilt der Preis auch bei zwei pflegebedürftigen Personen?
Nein. Wenn beide Personen im Haushalt Pflegebedarf haben, rechnen wir 120 € pro Tag — das sind etwa 3.600 €/Monat. Dafür werden dann zwei Personen von derselben Pflegekraft mitversorgt. Die Förderungen (Pflegegeld, Entlastungsbudget, Steuervorteil) fallen in diesem Fall pro Person separat an — der tatsächliche Eigenanteil kann dadurch sogar niedriger ausfallen als bei der Einzelbetreuung einer Person.
Was, wenn ich die Pflege nur für 3–4 Wochen (Verhinderungspflege) brauche?
Auch das organisieren wir. Die Kosten werden dann anteilig berechnet und können unter bestimmten Voraussetzungen vollständig über das Entlastungsbudget abgedeckt werden.
Wie wird abgerechnet?
Monatliche Rechnungsstellung, Zahlung per Überweisung oder Lastschrift.
Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?
Ja — als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG, mit bis zu 4.000 € jährlicher Steuerersparnis.
Bereit für ein unverbindliches Beratungsgespräch?
Wir beraten Sie persönlich, transparent und ohne jede Verpflichtung.
