Kurzzeitpflege — vollstationäre Überbrückung

Nach Krankenhausaufenthalten oder in akuten Pflegekrisen ermöglicht die Kurzzeitpflege eine vollstationäre Versorgung für bis zu 8 Wochen pro Jahr.

Was ist Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege ist eine vollstationäre Versorgung für einen begrenzten Zeitraum — üblicherweise nach Krankenhausaufenthalten, bei Krisen oder zur Entlastung pflegender Angehöriger. Seit 1. Juli 2025 wird sie gemeinsam mit der Verhinderungspflege aus dem neuen Entlastungsbudget finanziert.

Höhe und Dauer

  • Teil des gemeinsamen Entlastungsbudgets: bis 3.539 €/Jahr
  • Bis zu 8 Wochen jährlich vollstationär
  • Voraussetzung: Pflegegrad 2 oder höher

Wann ist Kurzzeitpflege sinnvoll?

  • Nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die Rückkehr nach Hause noch nicht möglich ist
  • Bei akuten Pflegekrisen, wenn keine häusliche Versorgung gesichert ist
  • Für Entlastung pflegender Angehöriger (Urlaub, Kur, Krankenhausaufenthalt)
  • Als Übergangslösung, bis eine 24-Stunden-Pflege zu Hause organisiert werden kann — auch hier helfen wir gerne weiter

Kurzzeitpflege vs. 24-Stunden-Pflege zu Hause

Viele Familien entscheiden sich nach einer Kurzzeitpflege für die 24-Stunden-Pflege zu Hause, um den Pflegebedürftigen dauerhaft im vertrauten Umfeld zu versorgen. Das Budget der Kurzzeitpflege kann dann ab dem Folgemonat auch anteilig für die 24-Stunden-Pflege genutzt werden.

Häufige Fragen

Kann ich das ganze Budget für Verhinderungspflege nutzen?

Ja. Da Kurzzeit- und Verhinderungspflege aus demselben Topf finanziert werden, können Sie beide Leistungen flexibel kombinieren.

Wird während der Kurzzeitpflege Pflegegeld gezahlt?

Hälftig — für bis zu 8 Wochen.

Wird die Kurzzeitpflege vom Heimplatz abgerechnet?

Ja, die Abrechnung erfolgt über die Einrichtung direkt mit der Pflegekasse, ggf. mit einem Eigenanteil.

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