Fördermittel für die häusliche 24-Stunden-Pflege
Die 24-Stunden-Pflege wirkt auf den ersten Blick teuer. In Wahrheit reduziert sich der Eigenanteil für die meisten Familien deutlich — durch Pflegegeld, das neue Entlastungsbudget 2026 und steuerliche Vorteile.
Welche Fördermittel gibt es?
| Förderung | Höhe 2026 | Wer bekommt es? |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 347 € – 990 €/Monat | Pflegegrad 2–5, häusliche Pflege |
| Entlastungsbudget (NEU) | bis 3.539 €/Jahr | Pflegegrad 2–5 |
| Entlastungsbetrag | 131 €/Monat | Alle Pflegegrade |
| Steuerliche Absetzbarkeit § 35a EStG | bis 4.000 €/Jahr | Alle (haushaltsnahe Dienstleistungen) |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis 4.000 € einmalig | Pflegegrad 1–5 |
| Pflegehilfsmittel-Pauschale | 42 €/Monat | Pflegegrad 1–5 |
Pflegegeld
Das Pflegegeld ist die wichtigste laufende Geldleistung für Familien, die einen Angehörigen zu Hause pflegen — selbst oder durch eine beauftragte Pflegekraft. Es wird monatlich an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden, auch zur Finanzierung der 24-Stunden-Pflege.
Entlastungsbudget 2026 — neuer kombinierter Jahresbetrag
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es das neue Entlastungsbudget: Die bisher getrennten Leistungen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege wurden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengefasst. Dieses Budget ist ab Pflegegrad 2 verfügbar und kann flexibel für verschiedene Entlastungsleistungen genutzt werden — auch anteilig für die 24-Stunden-Pflege. Das entspricht einer monatlichen Entlastung von rund 295 €.
Detailseite Entlastungsbudget →
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege springt ein, wenn die pflegende Hauptperson — etwa ein Angehöriger — ausfällt (Urlaub, Krankheit, Termin). Sie ist Teil des neuen Entlastungsbudgets und kann bis zu 6 Wochen jährlich genutzt werden.
Detailseite Verhinderungspflege →
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine vollstationäre Versorgung für bis zu 8 Wochen jährlich — etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Auch sie ist Teil des neuen kombinierten Entlastungsbudgets.
Steuerliche Absetzbarkeit — § 35a EStG
Die 24-Stunden-Pflege gilt als haushaltsnahe Dienstleistung. Nach § 35a Einkommensteuergesetz können Sie 20 % der Kosten, maximal 4.000 € jährlich, direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Das entspricht einer monatlichen Entlastung von bis zu 333 €.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen — bis zu 4.000 €
Barrierefreie Umbauten (Dusche statt Wanne, Treppenlift, Haltegriffe, Rampen) werden von der Pflegekasse mit bis zu 4.000 € einmalig pro Maßnahme bezuschusst — bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis 16.000 €.
Detailseite Wohnraumanpassung →
Rechenbeispiel — wie sich alle Leistungen kombinieren
Eine Familie mit einem Angehörigen bei Pflegegrad 3, die eine 24-Stunden-Pflegekraft ab 3.200 €/Monat bucht, kombiniert folgendermaßen:
| Position | Betrag monatlich |
|---|---|
| Bruttokosten Pflegekraft | 3.200 € |
| – Pflegegeld PG 3 | –599 € |
| – Entlastungsbudget (anteilig) | –295 € |
| – Steuervorteil § 35a (anteilig) | –333 € |
| Effektiver Eigenanteil | 1.973 € |
Beratung — wir helfen bei den Anträgen
Die Antragstellung ist für viele Familien komplex und zeitraubend. Wir beraten Sie gern persönlich zu allen Fördermöglichkeiten — und unterstützen auf Wunsch bei der Antragstellung für Pflegegrad, Verhinderungspflege und Wohnraumanpassung.
Häufige Fragen zu Fördermitteln
Bekomme ich Pflegegeld auch, wenn eine polnische Pflegekraft die Pflege übernimmt?
Ja. Das Pflegegeld ist unabhängig davon, wer die Pflege leistet — solange sie zu Hause stattfindet und kein ambulanter Pflegedienst Sachleistungen abrechnet.
Was, wenn noch kein Pflegegrad festgestellt wurde?
Dann sollte dieser als erstes beantragt werden. Wir unterstützen bei der Vorbereitung auf den Gutachter-Termin.
Was ist der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag (131 €) und Entlastungsbudget (3.539 €)?
Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) ist für niedrigschwellige Angebote (Haushaltshilfe, Betreuungsgruppen). Das Entlastungsbudget (3.539 €/Jahr, seit 1.7.2025) ersetzt die früher getrennten Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
Kann ich den Steuervorteil auch nutzen, wenn ich Rentner bin?
Nur wenn Sie steuerpflichtiges Einkommen haben. Viele Rentner zahlen keine Einkommensteuer mehr — dann läuft der Vorteil ins Leere.
Wird das Pflegegeld versteuert?
Nein. Pflegegeld ist steuerfrei.
Bereit für ein unverbindliches Beratungsgespräch?
Wir beraten Sie persönlich, transparent und ohne jede Verpflichtung.
