Fördermittel für die häusliche 24-Stunden-Pflege

Die 24-Stunden-Pflege wirkt auf den ersten Blick teuer. In Wahrheit reduziert sich der Eigenanteil für die meisten Familien deutlich — durch Pflegegeld, das neue Entlastungsbudget 2026 und steuerliche Vorteile.

Welche Fördermittel gibt es?

Förderung Höhe 2026 Wer bekommt es?
Pflegegeld 347 € – 990 €/Monat Pflegegrad 2–5, häusliche Pflege
Entlastungsbudget (NEU) bis 3.539 €/Jahr Pflegegrad 2–5
Entlastungsbetrag 131 €/Monat Alle Pflegegrade
Steuerliche Absetzbarkeit § 35a EStG bis 4.000 €/Jahr Alle (haushaltsnahe Dienstleistungen)
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.000 € einmalig Pflegegrad 1–5
Pflegehilfsmittel-Pauschale 42 €/Monat Pflegegrad 1–5

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist die wichtigste laufende Geldleistung für Familien, die einen Angehörigen zu Hause pflegen — selbst oder durch eine beauftragte Pflegekraft. Es wird monatlich an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden, auch zur Finanzierung der 24-Stunden-Pflege.

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Entlastungsbudget 2026 — neuer kombinierter Jahresbetrag

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es das neue Entlastungsbudget: Die bisher getrennten Leistungen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege wurden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengefasst. Dieses Budget ist ab Pflegegrad 2 verfügbar und kann flexibel für verschiedene Entlastungsleistungen genutzt werden — auch anteilig für die 24-Stunden-Pflege. Das entspricht einer monatlichen Entlastung von rund 295 €.

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Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege springt ein, wenn die pflegende Hauptperson — etwa ein Angehöriger — ausfällt (Urlaub, Krankheit, Termin). Sie ist Teil des neuen Entlastungsbudgets und kann bis zu 6 Wochen jährlich genutzt werden.

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Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine vollstationäre Versorgung für bis zu 8 Wochen jährlich — etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Auch sie ist Teil des neuen kombinierten Entlastungsbudgets.

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Steuerliche Absetzbarkeit — § 35a EStG

Die 24-Stunden-Pflege gilt als haushaltsnahe Dienstleistung. Nach § 35a Einkommensteuergesetz können Sie 20 % der Kosten, maximal 4.000 € jährlich, direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Das entspricht einer monatlichen Entlastung von bis zu 333 €.

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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen — bis zu 4.000 €

Barrierefreie Umbauten (Dusche statt Wanne, Treppenlift, Haltegriffe, Rampen) werden von der Pflegekasse mit bis zu 4.000 € einmalig pro Maßnahme bezuschusst — bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis 16.000 €.

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Rechenbeispiel — wie sich alle Leistungen kombinieren

Eine Familie mit einem Angehörigen bei Pflegegrad 3, die eine 24-Stunden-Pflegekraft ab 3.200 €/Monat bucht, kombiniert folgendermaßen:

Position Betrag monatlich
Bruttokosten Pflegekraft 3.200 €
– Pflegegeld PG 3 –599 €
– Entlastungsbudget (anteilig) –295 €
– Steuervorteil § 35a (anteilig) –333 €
Effektiver Eigenanteil 1.973 €

Beratung — wir helfen bei den Anträgen

Die Antragstellung ist für viele Familien komplex und zeitraubend. Wir beraten Sie gern persönlich zu allen Fördermöglichkeiten — und unterstützen auf Wunsch bei der Antragstellung für Pflegegrad, Verhinderungspflege und Wohnraumanpassung.

Häufige Fragen zu Fördermitteln

Bekomme ich Pflegegeld auch, wenn eine polnische Pflegekraft die Pflege übernimmt?

Ja. Das Pflegegeld ist unabhängig davon, wer die Pflege leistet — solange sie zu Hause stattfindet und kein ambulanter Pflegedienst Sachleistungen abrechnet.

Was, wenn noch kein Pflegegrad festgestellt wurde?

Dann sollte dieser als erstes beantragt werden. Wir unterstützen bei der Vorbereitung auf den Gutachter-Termin.

Was ist der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag (131 €) und Entlastungsbudget (3.539 €)?

Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) ist für niedrigschwellige Angebote (Haushaltshilfe, Betreuungsgruppen). Das Entlastungsbudget (3.539 €/Jahr, seit 1.7.2025) ersetzt die früher getrennten Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Kann ich den Steuervorteil auch nutzen, wenn ich Rentner bin?

Nur wenn Sie steuerpflichtiges Einkommen haben. Viele Rentner zahlen keine Einkommensteuer mehr — dann läuft der Vorteil ins Leere.

Wird das Pflegegeld versteuert?

Nein. Pflegegeld ist steuerfrei.

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