Das Entlastungsbudget 2026 — ein Topf für mehr Flexibilität
Seit 1. Juli 2025 sind Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengelegt. Einsetzbar ab Pflegegrad 2, flexibel nutzbar.
Neu seit 1. Juli 2025
Mit der Pflegereform 2024 wurden die bisher getrennten Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget zusammengelegt. Für Familien bedeutet das: ein Topf, flexibel einsetzbar, weniger Bürokratie.
Höhe & Anspruch
- Bis zu 3.539 €/Jahr ab Pflegegrad 2
- Monatliche Durchschnittsentlastung: rund 295 €
- Nicht ausgeschöpfte Beträge können ins nächste Halbjahr übertragen werden — aber nicht über das Jahresende hinaus
Wofür ist das Entlastungsbudget einsetzbar?
- Verhinderungspflege (Ersatzpflege bei Ausfall der Hauptpflegeperson)
- Kurzzeitpflege (stationäre Pflege bis zu 8 Wochen)
- Kombination mit einer privaten 24-Stunden-Pflege, wenn die Verhinderungspflege über das Budget abgerechnet wird
Verknüpfung mit der 24-Stunden-Pflege
Bei einer 24-Stunden-Pflege kann das Entlastungsbudget vor allem genutzt werden, um kurzzeitige Versorgungslücken abzudecken — zum Beispiel den Zeitraum zwischen dem Abreisen einer Pflegekraft und dem Eintreffen ihrer Nachfolgerin, oder für eine Zweitpflegekraft bei erhöhtem Bedarf.
Abgrenzung zum Entlastungsbetrag (131 €)
Das Entlastungsbudget (3.539 €/Jahr, ab PG 2) ist nicht identisch mit dem Entlastungsbetrag (131 €/Monat, alle Pflegegrade). Der Entlastungsbetrag ist ein zusätzlicher monatlicher Betrag für niedrigschwellige Angebote wie Haushaltshilfen, Betreuungsgruppen oder Alltagsbegleitung.
Häufige Fragen
Kann ich das Budget komplett für Verhinderungspflege einsetzen?
Ja. Da Kurzzeit- und Verhinderungspflege kombiniert sind, ist eine flexible Zuordnung möglich.
Wird nicht genutztes Budget ins nächste Jahr übertragen?
Nein, das Jahresbudget verfällt zum Jahresende, wenn es nicht ausgeschöpft wird.
Gibt es das Entlastungsbudget auch bei Pflegegrad 1?
Nein. Bei PG 1 greifen nur der Entlastungsbetrag (131 €) und die Pflegehilfsmittel-Pauschale.
Bereit für ein unverbindliches Beratungsgespräch?
Wir beraten Sie persönlich, transparent und ohne jede Verpflichtung.
