Pflegegeld — die wichtigste Leistung bei häuslicher Pflege
Das Pflegegeld ist die zentrale Geldleistung der Pflegeversicherung. Es kann frei verwendet werden — auch zur Finanzierung einer 24-Stunden-Pflege.
Was ist Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung, die eine pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 2 erhält, wenn sie zu Hause gepflegt wird — von Angehörigen oder einer privat organisierten Pflegekraft. Die Auszahlung erfolgt direkt an die pflegebedürftige Person (oder eine bevollmächtigte Person) und kann frei verwendet werden.
Höhe des Pflegegeldes 2026
| Pflegegrad | Monatlich | Jährlich |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld | — |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 4.164 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 7.188 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 9.600 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 11.880 € |
Voraussetzungen
- Anerkannter Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
- Pflege erfolgt zu Hause
- Kein paralleler Bezug von Pflegesachleistungen über einen ambulanten Dienst (Kombination möglich, führt jedoch zu anteiliger Kürzung)
Antrag & Auszahlung
Der Antrag auf Pflegegeld wird bei der zuständigen Pflegekasse (meist bei der Krankenkasse angesiedelt) gestellt. Nach Antragstellung kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) für die Pflegegrad-Einstufung. Das Pflegegeld wird rückwirkend ab dem Antragsmonat ausgezahlt.
Pflegegeld und polnische Pflegekraft — geht das?
Ja. Solange die Pflege zu Hause stattfindet, ist es für den Anspruch unerheblich, wer die Pflege tatsächlich leistet. Sie können das Pflegegeld also frei verwenden, um unsere 24-Stunden-Pflege mitzufinanzieren.
Häufige Fragen
Ist Pflegegeld steuerpflichtig?
Nein. Pflegegeld ist steuerfrei für den Empfänger.
Bekomme ich Pflegegeld auch bei Pflegegrad 1?
Nein, erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat.
Was passiert bei einem Krankenhausaufenthalt?
Das Pflegegeld wird für die ersten vier Wochen weitergezahlt, danach gestrichen — bis die Person wieder zu Hause ist.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Ja, im Rahmen der Kombinationsleistung. Das Pflegegeld wird dann anteilig gekürzt.
Bereit für ein unverbindliches Beratungsgespräch?
Wir beraten Sie persönlich, transparent und ohne jede Verpflichtung.
