Steuerliche Absetzbarkeit — bis zu 4.000 € pro Jahr

Die 24-Stunden-Pflege zählt als haushaltsnahe Dienstleistung. § 35a EStG erlaubt den direkten Abzug von 20 % der Kosten — bis maximal 4.000 € jährlich.

§ 35a EStG — 20 % direkt von der Steuerschuld

Die 24-Stunden-Pflege gilt als haushaltsnahe Dienstleistung. Nach § 35a Einkommensteuergesetz können Sie 20 % der anfallenden Kosten, maximal 4.000 € jährlich, direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Das ist mehr als ein Werbungskostenabzug — die Summe wird 1:1 auf Ihre zu zahlende Einkommensteuer angerechnet.

Rechenbeispiel

Position Jährlich
Ausgaben 24-Stunden-Pflege 38.400 € (3.200 € × 12)
Davon haushaltsnahe Dienstleistung ca. 30.000 €
20 % Steueranrechnung max. 4.000 €
Monatlich gerechnet 333 €

Wer kann absetzen?

Die steuerpflichtige Person, die die Rechnung begleicht — in der Regel entweder die pflegebedürftige Person selbst oder der zahlende Angehörige. Wichtig: Ohne zu versteuerndes Einkommen (viele Rentner mit Grundrente) geht der Vorteil ins Leere.

Bedingungen

  • Zahlung erfolgt per Überweisung oder Lastschrift, nie bar
  • Rechnung muss ausgewiesen sein (Agentur-Rechnung genügt)
  • Betreuung findet in einem EU-/EWR-Haushalt statt (Deutschland zählt)

Praktische Tipps

  • Rechnungen aufbewahren — mindestens 5 Jahre
  • In der Steuererklärung unter „haushaltsnahe Dienstleistungen“ eintragen
  • Bei zwei pflegebedürftigen Personen im Haushalt mit getrennten Haushaltsführungen ggf. getrennte Veranlagung prüfen

Häufige Fragen

Kann ich den Steuervorteil zusätzlich zu Pflegegeld nutzen?

Ja. Beide Förderungen schließen sich nicht aus.

Was passiert bei einem reinen Renteneinkommen ohne Steuerlast?

Dann ist der § 35a-Vorteil für diesen Haushalt nicht nutzbar. Gegebenenfalls lohnt sich eine gemeinsame Veranlagung oder die Verlagerung der Zahlungen auf ein steuerpflichtiges Familienmitglied.

Kann ein Kind die Pflege für Elternteil steuerlich absetzen?

Ja, sofern das Kind die Rechnungen selbst begleicht. Dann greift § 35a für das Kind.

Wie hoch ist die Ersparnis in % der Jahreskosten?

Bis zu 11 % der jährlichen Bruttokosten einer 24-Stunden-Pflege (max. 4.000 € / 38.400 €).

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