Verhinderungspflege — wenn pflegende Angehörige ausfallen
Die Verhinderungspflege sichert Angehörige ab, wenn sie selbst einmal Urlaub, Krankheit oder Termine haben. Seit 2025 Teil des kombinierten Entlastungsbudgets.
Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege — offiziell „Ersatzpflege“ — springt ein, wenn die pflegende Hauptperson vorübergehend ausfällt. Etwa wenn ein pflegender Angehöriger Urlaub macht, krank wird oder aus anderen Gründen die Pflege nicht übernehmen kann. Seit dem 1. Juli 2025 ist sie Teil des neuen Entlastungsbudgets und zusammen mit der Kurzzeitpflege abrufbar.
Höhe und Dauer
- Bis zu 3.539 €/Jahr (Gesamthöhe des Entlastungsbudgets, kombiniert mit Kurzzeitpflege)
- Bis zu 6 Wochen jährlich Verhinderungspflege
- Voraussetzung: Pflegegrad 2 oder höher, vor Antrag mindestens 6 Monate häusliche Pflege
Verhinderungspflege für die 24-Stunden-Pflege nutzen
Wenn ein Angehöriger die Pflege zu Hause übernimmt und eine Auszeit braucht, können Sie die Verhinderungspflege nutzen, um für diesen Zeitraum eine polnische Pflegekraft über uns zu buchen. Wir organisieren kurzfristig — in der Regel innerhalb weniger Tage — eine passende Pflegekraft, die für den vereinbarten Zeitraum einspringt.
Abgrenzung zur Kurzzeitpflege
Während die Verhinderungspflege typischerweise zu Hause stattfindet, bedeutet die Kurzzeitpflege einen stationären Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung. Beide Budgets werden seit 1.7.2025 aus einem Topf bezahlt.
Antrag stellen
Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse. Gern unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und reichen die benötigten Rechnungen für die Erstattung korrekt ein.
Häufige Fragen
Muss der pflegende Angehörige für die Verhinderungspflege „offiziell“ gemeldet sein?
Ja, er muss als pflegende Person bei der Pflegekasse geführt werden und mindestens sechs Monate im Voraus Pflege geleistet haben.
Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt?
Hälftig — für bis zu 6 Wochen.
Kann die Verhinderungspflege auch stundenweise abgerufen werden?
Ja, stundenweise Verhinderungspflege ist möglich und wird getrennt bilanziert.
Bereit für ein unverbindliches Beratungsgespräch?
Wir beraten Sie persönlich, transparent und ohne jede Verpflichtung.
