Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen — bis zu 4.000 € Zuschuss

Die Pflegekasse bezuschusst Umbauten für mehr Barrierefreiheit zu Hause — ein einmaliger Zuschuss, mit dem sich die Pflege zu Hause oft erst ermöglichen lässt.

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Die Pflegekasse bezuschusst bauliche Veränderungen im Haushalt einer pflegebedürftigen Person, die die Pflege erleichtern oder die selbstständige Lebensführung ermöglichen. Einfach gesagt: Barrierefreiheit zu Hause.

Typische geförderte Maßnahmen

  • Badumbau — ebenerdige Dusche statt Badewanne, rutschfeste Fliesen, Haltegriffe
  • Treppenlift oder Plattformlift
  • Rollstuhlgerechte Türen (Verbreiterung) und Rampen
  • Haltegriffe, Stützgriffe, Deckenlifter
  • Anpassung der Küche — höhenverstellbare Arbeitsflächen, unterfahrbare Spüle
  • Notrufsysteme fest verbaut

Zuschusshöhe

  • Bis zu 4.000 € einmalig pro Maßnahme
  • Bei mehreren pflegebedürftigen Personen in einem Haushalt bis zu 16.000 € insgesamt
  • Wiederholt möglich, wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert (z. B. Höherstufung)

Antragsweg

  1. Vor Baubeginn Antrag bei der Pflegekasse stellen — Rückwirkende Bewilligung ist in der Regel nicht möglich
  2. Kostenvoranschlag eines Handwerkers beilegen
  3. Nach Bewilligung Maßnahme umsetzen und Rechnungen einreichen
  4. Auszahlung erfolgt als Zuschuss (nicht als Darlehen)

Bezug zur 24-Stunden-Pflege

Barrierefreie Umbauten erleichtern auch der Pflegekraft die Arbeit und reduzieren das Risiko von Stürzen. Besonders sinnvoll ist die Kombination mit der Einrichtung eines Pflegezimmers für die Pflegekraft — ein eigener, abschließbarer Raum ist Voraussetzung der 24-Stunden-Pflege.

Häufige Fragen

Muss ich Eigentümer der Wohnung sein?

Nein. Auch Mieter können den Zuschuss beantragen. In Absprache mit dem Vermieter oder für rückbaubare Maßnahmen.

Kann ich den Zuschuss mehrfach bekommen?

Ja — wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert, z. B. bei einer Höherstufung oder neuen Einschränkungen.

Wer entscheidet, ob eine Maßnahme gefördert wird?

Die Pflegekasse. Bei Bedarf wird der Medizinische Dienst (MD) hinzugezogen, um die Notwendigkeit zu prüfen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Bereit für ein unverbindliches Beratungsgespräch?

Wir beraten Sie persönlich, transparent und ohne jede Verpflichtung.