Kosten-Check 2026

Was kostet die 24-Stunden-Pflege für Ihre Familie?

Wählen Sie aus, ob Sie Betreuung für eine oder zwei Personen suchen, wir zeigen Ihnen sofort den Bruttopreis und was Sie durch Pflegegeld, Entlastungsbudget und Steuervorteile einsparen.

Wie viele Personen sollen betreut werden?
Kosten für eine Betreuungskraft pro Monat 3.200 € Richtwert, An- und Abreise inklusive, gute Deutschkenntnisse
Pflegegrad wählen

Ihre monatliche Ersparnis

Pflegegeld wird von der Pflegekasse direkt an die betreute Person gezahlt
–599 €
Entlastungsbudget 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2, anteilig 294,92 € / Monat
–294,92 €
Steuerentlastung § 35a EStG 20 % der Kosten, bis 4.000 € / Jahr, anteilig 333 € / Monat
–333 €
Gesamte Ersparnis
–1.226,92 €
Effektive monatliche Kosten
1.973,08 €

Die Werte sind Richtwerte für 2026. Ihr persönliches Angebot erhalten Sie innerhalb eines Werktags, unverbindlich und transparent.

Hinweis zum Entlastungsbudget: Der Rechner legt den Jahresbetrag von 3.539 € nach § 42a SGB XI auf zwölf Monate um. Die daraus finanzierten Leistungen sind nach §§ 39 und 42 SGB XI auf acht Wochen je Kalenderjahr begrenzt. Die monatliche Anrechnung ist deshalb ein rechnerischer Durchschnitt und keine dauerhafte Monatsleistung. Wenn Sie Vertretungszeiten nicht in Anspruch nehmen, liegt Ihr Eigenanteil entsprechend höher, bei Pflegegrad 3 zum Beispiel bei rund 2.268 € statt 1.973 €.

Häufige Fragen zum Kostenrechner

Warum ist das Entlastungsbudget kein fester Monatsbetrag?

Das Entlastungsbudget nach § 42a SGB XI ist ein Jahresbetrag von 3.539 € ab Pflegegrad 2. Es finanziert Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, und diese Leistungen sind nach §§ 39 und 42 SGB XI auf acht Wochen je Kalenderjahr begrenzt. Der Rechner legt den Betrag auf zwölf Monate um, damit Sie eine Vergleichsgröße haben. Das ist ein Durchschnitt, kein garantierter monatlicher Zuschuss. Ob er für Sie zutrifft, hängt davon ab, ob Sie Vertretungszeiten tatsächlich nutzen. Rufen Sie uns an, wir rechnen Ihnen beide Varianten durch.

Wie genau sind die Werte im Rechner?

Die Werte sind verbindliche Richtwerte für 2026: 3.200 € Brutto-Einzelperson bzw. 3.600 € für ein Paar, Pflegegeld nach den offiziellen SGB-XI-Sätzen, Entlastungsbudget mit 294,92 €/Monat anteilig, § 35a EStG mit 333 €/Monat anteilig. Ihr persönliches Angebot kann je nach Pflegebedarf leicht abweichen.

Werden die Beträge wirklich von meinem Konto abgezogen?

Pflegegeld geht direkt an die pflegebedürftige Person und kann zur Bezahlung der Betreuungskraft verwendet werden. Entlastungsbudget rechnet die Pflegekasse mit zugelassenen Anbietern ab. Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG erhalten Sie über die Einkommensteuererklärung, also zeitversetzt.

Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad noch nicht feststeht?

Wählen Sie im Rechner den Pflegegrad, den Sie erwarten, idealerweise nach einer ersten Selbsteinschätzung. Sobald der Pflegegrad offiziell zuerkannt ist, passen sich Ihre tatsächlichen Förderungen automatisch an. Wir beraten Sie auch beim Antrag.