Pflegehilfsmittel, Notrufsysteme und barrierefreie Umbauten
Damit Sie sich ganz auf das Wohl Ihrer Angehörigen konzentrieren können, übernehmen wir die vollständige Versorgung mit allen wichtigen Produkten und technischen Lösungen der Altenpflege.
Die Pflege eines Menschen erfordert nicht nur Zeit und Aufmerksamkeit, sondern auch die richtigen Hilfsmittel. Damit Sie sich ganz auf das Wohl Ihrer Angehörigen konzentrieren können, übernehmen wir die vollständige Versorgung mit allen wichtigen Produkten und technischen Lösungen der Altenpflege.
Pflege- und Hygieneprodukte
- Inkontinenzprodukte (Einlagen, Vorlagen, Höschen)
- Hautpflege- und Desinfektionsprodukte
- Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz
- Bettunterlagen und Schutzauflagen
- Lagerungshilfen und Kissen
Sicherheits- und Notrufsysteme
- Hausnotrufgeräte mit Anbindung an eine 24-Stunden-Leitstelle
- Mobile Notrufknöpfe (als Armband oder Kette)
- Sturzsensoren und Bewegungsmelder
- Rauchmelder, CO-Warngeräte
- Sprechanlagen und Kommunikationshilfen
Barrierefreie Wohnraumanpassungen
- Ebenerdige Duschen, Duschsitze, rutschfeste Matten
- Haltegriffe und Stützgriffe in Bad und WC
- Treppenlifte (Kurven- und Geradelauf)
- Rampen für Rollstuhl und Rollator
- Höhenverstellbare Pflegebetten
- Türverbreiterungen und Schwellenabbau
Finanzierung: was die Pflegekasse übernimmt
Viele dieser Hilfsmittel werden anteilig oder vollständig von der Pflegekasse finanziert:
- Pflegehilfsmittel-Pauschale: 42 €/Monat für Verbrauchsmaterialien
- Einmalige Zuschüsse für Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 €
- Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebetten): je nach Produkt leihweise oder mit Zuzahlung
Beratung und Koordination
Wir koordinieren für Sie: Auswahl, Bestellung, Installation, Einweisung, alles aus einer Hand. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu Hilfsmitteln haben oder wissen möchten, was die Pflegekasse in Ihrem Fall übernimmt.
Häufige Fragen
Welche Pflegehilfsmittel gibt es?
Pflegehilfsmittel umfassen technische Geräte (Pflegebetten, Rollstühle, Hebevorrichtungen), zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (Inkontinenzartikel, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel) sowie Hilfsmittel zur Körperpflege.
Wie viel zahlt die Pflegekasse für Pflegehilfsmittel?
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden monatlich pauschal mit 42 € bezuschusst (Stand 2026). Technische Hilfsmittel werden in der Regel als Sachleistung gestellt oder leihweise zur Verfügung gestellt.
Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Bauliche Anpassungen wie Treppenlift, barrierefreie Dusche, schwellenfreie Türen oder Haltegriffe. Die Pflegekasse bezuschusst pro Maßnahme bis zu 4.180 € (Stand 2026); leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, erhöht sich der Zuschuss anteilig.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die hier genannten Beträge ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetz. Sie können jede Angabe über die folgenden Links selbst nachlesen.
- § 40 Absatz 2 SGB XI – Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (42 € monatlich)
- § 40 Absatz 4 SGB XI – Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (4.180 € je Maßnahme)
Alle Beträge geprüft am 28. August 2026 gegen den amtlichen Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de. Stand der Leistungsbeträge: 2026, unverändert. Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben; die nächste Erhöhung ist in § 30 Abs. 1 SGB XI auf den 1. Januar 2028 festgelegt.
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