Pflegebegriffe einfach erklärt
Wer sich zum ersten Mal mit Pflege beschäftigt, stößt auf eine Flut von Fachbegriffen. Hier finden Sie über 20 Begriffe rund um Pflegegrade, Förderungen und 24-Stunden-Betreuung, kurz, verständlich und auf dem Stand 2026.
Die wichtigsten Begriffe rund um Pflege, Pflegegrade und Förderungen, kurz und verständlich erklärt. Wenn ein Begriff in unseren Texten auftaucht und Sie nicht ganz sicher sind, was er bedeutet, finden Sie hier die Antwort.
Pflegegrad
Eine Einstufung der Pflegebedürftigkeit nach SGB XI in fünf Stufen, von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen). Der Pflegegrad bestimmt die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung. Begutachtet wird er vom Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten) anhand von sechs Lebensbereichen wie Mobilität, Selbstversorgung und Alltagskompetenzen.
Pflegegeld
Eine monatliche Geldleistung der Pflegekasse, die direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt wird, wenn sie zu Hause durch Angehörige oder Privatpersonen gepflegt wird. Höhe 2026: 0 € (Pflegegrad 1) · 347 € (PG 2) · 599 € (PG 3) · 800 € (PG 4) · 990 € (PG 5). Das Pflegegeld kann frei verwendet werden, auch zur Bezahlung einer 24-Stunden-Betreuungskraft.
Entlastungsbudget
Ein zusätzlicher Betrag von 3.539 € pro Jahr (entspricht ≈ 294,92 €/Monat) ab Pflegegrad 2, der für anerkannte Entlastungsangebote eingesetzt werden kann. Dazu zählen unter anderem Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder anerkannte ambulante Betreuungsdienste. Nicht ausgeschöpfte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres weiterverwendet werden.
Verhinderungspflege
Eine Leistung der Pflegekasse, die die Betreuung übernimmt, wenn die übliche Pflegeperson (z. B. ein Familienmitglied) verhindert ist, etwa wegen Urlaub, Krankheit oder beruflichen Verpflichtungen. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 für bis zu 1.612 € pro Jahr, bei Inanspruchnahme der vollen Kombinationsmöglichkeit mit der Kurzzeitpflege bis zu 2.418 €. Eingesetzt werden kann Verhinderungspflege auch tageweise oder stundenweise.
Kurzzeitpflege
Eine vorübergehende vollstationäre Pflege in einer zugelassenen Einrichtung, sinnvoll etwa nach Krankenhausaufenthalt oder zur Überbrückung, bis die häusliche Versorgung wieder geregelt ist. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 für bis zu 1.774 € pro Jahr für maximal acht Wochen. Auch Pflegegrad 1 kann Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, über das Entlastungsbudget.
A1-Entsendeverfahren / A1-Bescheinigung
Das EU-rechtliche Verfahren, mit dem polnische Pflegekräfte legal nach Deutschland entsandt werden. Die Pflegekraft bleibt bei ihrem polnischen Arbeitgeber sozialversichert; die A1-Bescheinigung dokumentiert dies und bestätigt, dass keine deutsche Sozialversicherungspflicht besteht. Voraussetzung für eine legale Beschäftigung im häuslichen Umfeld in Deutschland.
24-Stunden-Pflege
Ein Modell der häuslichen Betreuung, bei dem eine Pflegekraft im Haushalt der zu pflegenden Person wohnt und rund um die Uhr im Haus ist. Der Begriff „24 Stunden“ bedeutet nicht, dass durchgehend gearbeitet wird, gesetzliche Ruhezeiten gelten. In der Regel wechseln sich zwei Pflegekräfte alle 6–8 Wochen ab.
Polnische Pflegekraft / Betreuungskraft
Eine bei einem polnischen Unternehmen angestellte Person, die im Rahmen der EU-Entsendung in Deutschland Betreuungs- und hauswirtschaftliche Aufgaben übernimmt. Polnische Pflegekräfte verfügen typischerweise über Pflegeerfahrung (oft mehrjährig im familiären Umfeld) sowie Deutschkenntnisse auf unterschiedlichem Niveau. Sie übernehmen Grundpflege, Hauswirtschaft und gesellschaftliche Begleitung, keine medizinische Behandlungspflege.
Grundpflege
Die Hilfe bei alltäglichen körperbezogenen Verrichtungen wie Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege), An- und Auskleiden, Toilettengang, Essen und Trinken sowie Mobilität (Aufstehen, Gehen, Lagerung). Wird durch Betreuungskräfte und ambulante Pflegedienste geleistet.
Behandlungspflege
Medizinisch verordnete pflegerische Leistungen wie Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen, Verbandwechsel oder Katheterpflege. Wird ausschließlich von ausgebildeten Pflegefachkräften ambulanter Pflegedienste erbracht und über die Krankenkasse abgerechnet (nicht die Pflegekasse). Polnische Betreuungskräfte dürfen Behandlungspflege nicht durchführen.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung des Haushalts: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Wäschepflege, leichte Gartenarbeit. Gehört zu den Kernaufgaben der 24-Stunden-Betreuungskraft.
§ 35a EStG (Haushaltsnahe Dienstleistungen)
Steuerermäßigung im deutschen Einkommensteuergesetz, die 20 % der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen bis maximal 4.000 € pro Jahr direkt von der Steuerschuld abzieht. Anwendbar auf die Kosten einer 24-Stunden-Betreuungskraft. Voraussetzung: Rechnungen und unbarer Zahlungsweg (Überweisung).
Pflegekasse
Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung, organisatorisch an die Krankenkasse angegliedert. Sie prüft Anträge auf Pflegegrad, zahlt Pflegegeld und Sachleistungen, finanziert Hilfsmittel und Wohnumfeldmaßnahmen. Privatversicherte sind bei privaten Pflegeversicherern (PPV) versichert.
Medizinischer Dienst (MD, früher MDK)
Die Begutachtungsorganisation der gesetzlichen Krankenkassen. Nach einem Antrag auf Pflegegrad führt der MD ein Pflegegutachten bei Ihnen zu Hause durch und empfiehlt der Pflegekasse einen Pflegegrad. Die Untersuchung dauert in der Regel 60–90 Minuten.
Pflegehilfsmittel
Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern, etwa Pflegebetten, Rollstühle, Hebevorrichtungen, Inkontinenzartikel. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse mit pauschal 42 € pro Monat bezuschusst (Stand 2026).
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Bauliche Anpassungen der Wohnung an die Pflegesituation, etwa Treppenlift, barrierefreie Dusche, schwellenfreie Türen, Haltegriffe. Die Pflegekasse bezuschusst pro Maßnahme bis zu 4.180 € (Stand 2026); leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, erhöht sich der Zuschuss anteilig.
Pflegestufe (historisch)
Der Vorgänger des Pflegegrads. Bis Ende 2016 gab es drei Pflegestufen (1–3) und die Härtefallregelung. Mit der Pflegereform 2017 wurden diese in fünf Pflegegrade umgewandelt. Wenn ein Bescheid noch eine Pflegestufe nennt, wurde er vor 2017 ausgestellt und automatisch in einen Pflegegrad überführt.
SGB XI (Sozialgesetzbuch Elftes Buch)
Das Gesetz zur sozialen Pflegeversicherung in Deutschland. Es regelt Leistungsumfang, Pflegegrade, Anspruchsvoraussetzungen, Begutachtungsverfahren und die Finanzierung der Pflege. Grundlage für nahezu alle in diesem Glossar genannten Beträge und Regelungen.
Pflegeberatung
Kostenlose, individuelle Beratung mit Anspruch nach § 7a SGB XI für alle Personen mit Pflegegrad. Der Berater (organisiert über Pflegestützpunkte oder Pflegekassen) hilft beim Antrag, der Suche nach passenden Versorgungsformen und der Kombination von Leistungen.
Pflegezeit und Familienpflegezeit
Gesetzliche Regelungen, die berufstätigen Angehörigen erlauben, sich vorübergehend von der Arbeit freistellen zu lassen, um einen nahen Verwandten zu pflegen. Pflegezeit: bis zu 6 Monate vollständige oder teilweise Freistellung. Familienpflegezeit: bis zu 24 Monate teilweise Freistellung mit reduzierter Arbeitszeit (mindestens 15 Wochenstunden).
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