Pflegebegriffe einfach erklärt

Wer sich zum ersten Mal mit Pflege beschäftigt, stößt auf eine Flut von Fachbegriffen. Hier finden Sie über 20 Begriffe rund um Pflegegrade, Förderungen und 24-Stunden-Betreuung, kurz, verständlich und auf dem Stand 2026.

Pflegebegriffe einfach erklärt

Die wichtigsten Begriffe rund um Pflege, Pflegegrade und Förderungen, kurz und verständlich erklärt. Wenn ein Begriff in unseren Texten auftaucht und Sie nicht ganz sicher sind, was er bedeutet, finden Sie hier die Antwort.

Pflegegrad

Eine Einstufung der Pflegebedürftigkeit nach SGB XI in fünf Stufen, von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen). Der Pflegegrad bestimmt die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung. Begutachtet wird er vom Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten) anhand von sechs Lebensbereichen wie Mobilität, Selbstversorgung und Alltagskompetenzen.

Mehr dazu: Leistungen und Beträge nach Pflegegrad

Pflegegeld

Eine monatliche Geldleistung der Pflegekasse, die direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt wird, wenn sie zu Hause durch Angehörige oder Privatpersonen gepflegt wird. Höhe 2026: 0 € (Pflegegrad 1) · 347 € (PG 2) · 599 € (PG 3) · 800 € (PG 4) · 990 € (PG 5). Das Pflegegeld kann frei verwendet werden, auch zur Bezahlung einer 24-Stunden-Betreuungskraft.

Mehr dazu: Pflegegeld 2026: Höhe, Antrag, Voraussetzungen

Entlastungsbudget

Ein zusätzlicher Betrag von 3.539 € pro Jahr (entspricht ≈ 294,92 €/Monat) ab Pflegegrad 2, der für anerkannte Entlastungsangebote eingesetzt werden kann. Dazu zählen unter anderem Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder anerkannte ambulante Betreuungsdienste. Nicht ausgeschöpfte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres weiterverwendet werden.

Mehr dazu: Entlastungsbudget: 3.539 € im Jahr richtig nutzen

Verhinderungspflege

Eine Leistung der Pflegekasse, die die Betreuung übernimmt, wenn die übliche Pflegeperson (z. B. ein Familienmitglied) verhindert ist, etwa wegen Urlaub, Krankheit oder beruflichen Verpflichtungen. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 für bis zu 1.612 € pro Jahr, bei Inanspruchnahme der vollen Kombinationsmöglichkeit mit der Kurzzeitpflege bis zu 2.418 €. Eingesetzt werden kann Verhinderungspflege auch tageweise oder stundenweise.

Mehr dazu: Verhinderungspflege beantragen

Kurzzeitpflege

Eine vorübergehende vollstationäre Pflege in einer zugelassenen Einrichtung, sinnvoll etwa nach Krankenhausaufenthalt oder zur Überbrückung, bis die häusliche Versorgung wieder geregelt ist. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 für bis zu 1.774 € pro Jahr für maximal acht Wochen. Auch Pflegegrad 1 kann Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, über das Entlastungsbudget.

Mehr dazu: Kurzzeitpflege: Voraussetzungen und Beträge

A1-Entsendeverfahren / A1-Bescheinigung

Das EU-rechtliche Verfahren, mit dem polnische Pflegekräfte legal nach Deutschland entsandt werden. Die Pflegekraft bleibt bei ihrem polnischen Arbeitgeber sozialversichert; die A1-Bescheinigung dokumentiert dies und bestätigt, dass keine deutsche Sozialversicherungspflicht besteht. Voraussetzung für eine legale Beschäftigung im häuslichen Umfeld in Deutschland.

Mehr dazu: Wie die A1-Entsendung in der Praxis funktioniert

24-Stunden-Pflege

Ein Modell der häuslichen Betreuung, bei dem eine Pflegekraft im Haushalt der zu pflegenden Person wohnt und rund um die Uhr im Haus ist. Der Begriff „24 Stunden“ bedeutet nicht, dass durchgehend gearbeitet wird, gesetzliche Ruhezeiten gelten. In der Regel wechseln sich zwei Pflegekräfte alle 6–8 Wochen ab.

Mehr dazu: 24-Stunden-Pflege zu Hause im Überblick

Polnische Pflegekraft / Betreuungskraft

Eine bei einem polnischen Unternehmen angestellte Person, die im Rahmen der EU-Entsendung in Deutschland Betreuungs- und hauswirtschaftliche Aufgaben übernimmt. Polnische Pflegekräfte verfügen typischerweise über Pflegeerfahrung (oft mehrjährig im familiären Umfeld) sowie Deutschkenntnisse auf unterschiedlichem Niveau. Sie übernehmen Grundpflege, Hauswirtschaft und gesellschaftliche Begleitung, keine medizinische Behandlungspflege.

Mehr dazu: Polnische Pflegekräfte: Qualifikation und Auswahl

Grundpflege

Die Hilfe bei alltäglichen körperbezogenen Verrichtungen wie Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege), An- und Auskleiden, Toilettengang, Essen und Trinken sowie Mobilität (Aufstehen, Gehen, Lagerung). Wird durch Betreuungskräfte und ambulante Pflegedienste geleistet.

Mehr dazu: Welche Leistungen die Betreuung zu Hause umfasst

Behandlungspflege

Medizinisch verordnete pflegerische Leistungen wie Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen, Verbandwechsel oder Katheterpflege. Wird ausschließlich von ausgebildeten Pflegefachkräften ambulanter Pflegedienste erbracht und über die Krankenkasse abgerechnet (nicht die Pflegekasse). Polnische Betreuungskräfte dürfen Behandlungspflege nicht durchführen.

Mehr dazu: Häusliche Pflege und ambulante Pflegedienste

Hauswirtschaftliche Versorgung

Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung des Haushalts: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Wäschepflege, leichte Gartenarbeit. Gehört zu den Kernaufgaben der 24-Stunden-Betreuungskraft.

Mehr dazu: Hauswirtschaftliche Unterstützung im Alltag

§ 35a EStG (Haushaltsnahe Dienstleistungen)

Steuerermäßigung im deutschen Einkommensteuergesetz, die 20 % der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen bis maximal 4.000 € pro Jahr direkt von der Steuerschuld abzieht. Anwendbar auf die Kosten einer 24-Stunden-Betreuungskraft. Voraussetzung: Rechnungen und unbarer Zahlungsweg (Überweisung).

Mehr dazu: 24-Stunden-Pflege nach § 35a EStG absetzen

Pflegekasse

Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung, organisatorisch an die Krankenkasse angegliedert. Sie prüft Anträge auf Pflegegrad, zahlt Pflegegeld und Sachleistungen, finanziert Hilfsmittel und Wohnumfeldmaßnahmen. Privatversicherte sind bei privaten Pflegeversicherern (PPV) versichert.

Mehr dazu: Alle Leistungen der Pflegekasse im Überblick

Medizinischer Dienst (MD, früher MDK)

Die Begutachtungsorganisation der gesetzlichen Krankenkassen. Nach einem Antrag auf Pflegegrad führt der MD ein Pflegegutachten bei Ihnen zu Hause durch und empfiehlt der Pflegekasse einen Pflegegrad. Die Untersuchung dauert in der Regel 60–90 Minuten.

Mehr dazu: Ablauf der Begutachtung und Antragstellung

Pflegehilfsmittel

Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern, etwa Pflegebetten, Rollstühle, Hebevorrichtungen, Inkontinenzartikel. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse mit pauschal 42 € pro Monat bezuschusst (Stand 2026).

Mehr dazu: Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Bauliche Anpassungen der Wohnung an die Pflegesituation, etwa Treppenlift, barrierefreie Dusche, schwellenfreie Türen, Haltegriffe. Die Pflegekasse bezuschusst pro Maßnahme bis zu 4.180 € (Stand 2026); leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, erhöht sich der Zuschuss anteilig.

Mehr dazu: Zuschuss von 4.180 € je Maßnahme beantragen

Pflegestufe (historisch)

Der Vorgänger des Pflegegrads. Bis Ende 2016 gab es drei Pflegestufen (1–3) und die Härtefallregelung. Mit der Pflegereform 2017 wurden diese in fünf Pflegegrade umgewandelt. Wenn ein Bescheid noch eine Pflegestufe nennt, wurde er vor 2017 ausgestellt und automatisch in einen Pflegegrad überführt.

Mehr dazu: Die heutigen Pflegegrade und ihre Leistungen

SGB XI (Sozialgesetzbuch Elftes Buch)

Das Gesetz zur sozialen Pflegeversicherung in Deutschland. Es regelt Leistungsumfang, Pflegegrade, Anspruchsvoraussetzungen, Begutachtungsverfahren und die Finanzierung der Pflege. Grundlage für nahezu alle in diesem Glossar genannten Beträge und Regelungen.

Mehr dazu: Welche Leistungen das SGB XI vorsieht

Pflegeberatung

Kostenlose, individuelle Beratung mit Anspruch nach § 7a SGB XI für alle Personen mit Pflegegrad. Der Berater (organisiert über Pflegestützpunkte oder Pflegekassen) hilft beim Antrag, der Suche nach passenden Versorgungsformen und der Kombination von Leistungen.

Mehr dazu: So läuft die Beratung und Vermittlung ab

Pflegezeit und Familienpflegezeit

Gesetzliche Regelungen, die berufstätigen Angehörigen erlauben, sich vorübergehend von der Arbeit freistellen zu lassen, um einen nahen Verwandten zu pflegen. Pflegezeit: bis zu 6 Monate vollständige oder teilweise Freistellung. Familienpflegezeit: bis zu 24 Monate teilweise Freistellung mit reduzierter Arbeitszeit (mindestens 15 Wochenstunden).

Mehr dazu: Entlastung für pflegende Angehörige

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Sie sind auf einen Begriff gestoßen, der hier nicht erklärt ist? Rufen Sie uns gerne an unter 0511 9116 3333 oder schreiben Sie an info@gutepflegezuhause.de, wir beantworten Ihre Frage gerne und nehmen den Begriff bei nächster Gelegenheit ins Glossar auf.

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