Kosten und Förderung

24-Stunden-Pflege Kosten 2026: Was Sie wirklich zahlen

Inhaltsverzeichnis

    Kurz gesagt. Eine 24-Stunden-Betreuung kostet bei Gute Pflege Zu Hause ab 3.200 Euro brutto im Monat für eine Person und 3.600 Euro brutto im Monat für ein Paar, An- und Abreise inklusive. Nach Pflegegeld und Steuerermäßigung liegt der tatsächliche Eigenanteil bei vielen Familien ab etwa 1.800 Euro im Monat. Was Sie konkret zahlen, hängt vom Pflegegrad ab.

    Die meisten Seiten zu diesem Thema beginnen mit dem Satz, dass sich die Kosten nicht pauschal beziffern lassen. Das stimmt für den Eigenanteil und es stimmt nicht für den Preis. Deshalb steht die Zahl hier oben. Die vollständige Preisübersicht finden Sie auf der Seite Kosten.

    Stand: August 2026. Alle gesetzlichen Beträge wurden am 28. August 2026 gegen den amtlichen Gesetzestext geprüft. Die Pflegegeldbeträge sind für 2026 unverändert.

    Was die Betreuung kostet

    Leistung Preis je Monat, brutto
    Basis-Betreuung ab 3.200 Euro
    Erweiterte Betreuung ab ca. 3.300 Euro
    Komplexe Betreuung ab ca. 3.400 Euro
    Betreuung eines Paares 3.600 Euro (120 Euro je Tag)

    Die Stufe richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand: wie viel Unterstützung bei der Körperpflege nötig ist, ob nachts Hilfe gebraucht wird, ob eine Demenz vorliegt, ob die Person mobil ist.

    Was im Preis enthalten ist

    • die Betreuungskraft, die im Haushalt lebt
    • An- und Abreise
    • Sozialabgaben im Heimatland der Betreuungskraft
    • Organisation, Auswahl und Vertragsabwicklung
    • eine deutschsprachige Ansprechperson
    • Ersatz, wenn die Betreuungskraft ausfällt

    Was nicht enthalten ist

    • Unterkunft und Verpflegung im Haushalt, die Sie stellen
    • medizinische Behandlungspflege, die ein zugelassener Pflegedienst erbringt
    • Hilfsmittel und Umbauten, für die es eigene Zuschüsse gibt

    Der letzte Punkt wird oft missverstanden. Wir sind eine Vermittlungsagentur, kein ambulanter Pflegedienst. Injektionen, Wundversorgung oder Medikamentengabe im Sinne der Behandlungspflege übernimmt ein zugelassener Pflegedienst, der zusätzlich kommt. Beides parallel ist der Normalfall und funktioniert gut.

    Was den Preis senkt

    Zwischen dem Rechnungsbetrag und dem, was Ihre Familie am Monatsende tatsächlich trägt, liegen drei Posten.

    1. Pflegegeld, monatlich

    Bei häuslicher Pflege durch selbst beschaffte Pflegehilfen zahlt die Pflegekasse Pflegegeld nach § 37 SGB XI, direkt an die pflegebedürftige Person:

    Pflegegrad Pflegegeld je Monat
    Pflegegrad 2 347 Euro
    Pflegegrad 3 599 Euro
    Pflegegrad 4 800 Euro
    Pflegegrad 5 990 Euro

    Mehr dazu auf der Seite Pflegegeld 2026.

    2. Steuerermäßigung nach § 35a EStG, jährlich

    Haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie mit 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehen (§ 35a Abs. 2 EStG). Bei einer 24-Stunden-Betreuung ist dieser Höchstbetrag in der Regel ausgeschöpft, was rechnerisch rund 333 Euro im Monat entspricht.

    Zwei Bedingungen sind zwingend: Sie brauchen eine Rechnung, und die Zahlung muss unbar auf das Konto des Erbringers erfolgen (§ 35a Abs. 5 EStG). Barzahlung wird nicht anerkannt. Details auf der Seite steuerliche Absetzbarkeit.

    3. Entlastungsbetrag und Entlastungsbudget

    Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich (§ 45b SGB XI), zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag.

    Daneben steht das Entlastungsbudget nach § 42a SGB XI mit bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Hier ist eine Einschränkung wichtig, die häufig unterschlagen wird: Die damit finanzierten Leistungen sind nach §§ 39 und 42 SGB XI auf acht Wochen je Kalenderjahr begrenzt. Das Budget ist also kein durchlaufender monatlicher Zuschuss, sondern ein Jahresbetrag für Vertretungszeiten. Rechnen Sie es nicht als feste Monatsleistung in Ihr Budget ein, ohne diese Grenze zu kennen. Mehr dazu auf der Seite Entlastungsbudget.

    Eine Beispielrechnung für Pflegegrad 3

    Die folgende Rechnung ist ein Beispiel mit Annahmen, kein Angebot. Sie unterstellt Basis-Betreuung, Pflegegrad 3, eine voll ausgeschöpfte Steuerermäßigung und eine Familie, die das Entlastungsbudget im Jahresverlauf tatsächlich in Anspruch nimmt.

    Position Betrag je Monat
    Basis-Betreuung 3.200,00 Euro
    abzüglich Pflegegeld Pflegegrad 3 (§ 37 SGB XI) 599,00 Euro
    abzüglich Steuerermäßigung, 4.000 Euro auf zwölf Monate (§ 35a EStG) 333,33 Euro
    abzüglich Entlastungsbudget, 3.539 Euro auf zwölf Monate (§ 42a SGB XI) 294,92 Euro
    rechnerischer Eigenanteil 1.972,75 Euro

    Auf der Website nennen wir diesen Wert gerundet mit 1.973 Euro. Bei Pflegegrad 4 sinkt er entsprechend, weshalb wir dort von etwa 1.800 Euro sprechen.

    Die vierte Zeile ist die, über die Sie mit uns sprechen sollten. Sie verteilt einen Jahresbetrag auf zwölf Monate, obwohl die damit finanzierten Leistungen auf acht Wochen begrenzt sind. Für Familien, die Vertretungszeiten tatsächlich nutzen, geht die Rechnung auf. Für andere nicht, und dann liegt der Eigenanteil bei Pflegegrad 3 bei rund 2.268 Euro, also 3.200 Euro minus 599 Euro Pflegegeld minus 333,33 Euro Steuerermäßigung. Wir sagen das lieber vorher als hinterher.

    Rechnen Sie Ihre eigene Konstellation mit dem Kostenrechner durch, oder sehen Sie sich die Übersicht der Fördermittel an.

    Wie sich das zum Pflegeheim verhält

    Der Vergleich, den Familien anstellen, ist fast immer der mit dem Pflegeheim. Achten Sie dabei darauf, wirklich Gleiches zu vergleichen: Beim Heim ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil plus Unterkunft und Verpflegung plus Investitionskosten die relevante Summe, nicht der Pflegesatz allein. Und beim Heim entfällt die Betreuung im vertrauten Zuhause, was für viele Familien der eigentliche Punkt ist.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Betreuung kostet ab 3.200 Euro brutto im Monat, für ein Paar 3.600 Euro, An- und Abreise inklusive.
    • Pflegegeld nach § 37 SGB XI senkt den Betrag monatlich, je nach Pflegegrad um 347 bis 990 Euro.
    • § 35a EStG bringt 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro im Jahr, aber nur gegen Rechnung und bei unbarer Zahlung.
    • Das Entlastungsbudget von 3.539 Euro je Jahr finanziert Leistungen, die auf acht Wochen begrenzt sind. Kein durchlaufender Monatszuschuss.
    • Der Eigenanteil liegt bei vielen Familien ab etwa 1.800 Euro, bei Pflegegrad 3 im Beispiel bei 1.973 Euro.

    Geprüft und belegt

    Dieser Beitrag beruht auf den unten genannten Primärquellen. Stand der Prüfung: 28. August 2026. Bei Gesetzesänderungen aktualisieren wir den Beitrag.

    1. Bundesministerium der Justiz, § 37 SGB XI, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (2026). Link zum Gesetzestext.
    2. Bundesministerium der Justiz, § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (2026). Link zum Gesetzestext.
    3. Bundesministerium der Justiz, § 39 SGB XI, Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (2026). Link zum Gesetzestext.
    4. Bundesministerium der Justiz, § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag (2026). Link zum Gesetzestext.
    5. Bundesministerium der Justiz, § 35a EStG, Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (2026). Link zum Gesetzestext.

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